Abschnitt Felsenstraße bis Fußgängerampel am REWE – nach Umbau
(Quelle: Architekt Claus Hirche im Auftrag des Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg)
 
. . . wie es scheint ein „Dauerbrenner“.
 
Hatten wir im Blättla II/2020 und in unserer Homepage noch berichtet, dass der Beginn der ursprünglich für 2021 vorgesehenen Totalsanierung der Gebersdorfer Straße mit der Anlage von Radstreifen auf das Jahr 2022 verschoben wurde, mussten wir in der letzten Ausgabe des Blättlas von einer geplanten Umsetzung in den Jahren 2022 und 2023 berichten. Ein genauer Baubeginn könne jedoch, so die Auskunft von SÖR, noch nicht genannt werden.
 
Am 1. Juni 2022 wurde nunmehr der Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangau- und Felsenstraße in der Sitzung des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) behandelt und beschlossen. Hieraus eine zusammenfassende Darstellung:
 
Umfang der Maßnahme:
Der vorliegende Objektplan umfasst den Um- und Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangau- und Felsenstraße. Der Ausbau der Gebersdorfer Straße erfolgt auf einer Länge von insgesamt ca. 630m über den gesamten Querschnitt inkl. Neuordnung der Entwässerung. Hauptbestandteil ist hierbei der Ausbau der Fahrbahn und die Anlage von Radverkehrsstreifen.
 
Die Einmündungsbereiche werden mit ausgebaut. Die Einmündungen erhalten eine behindertengerechte Ausstattung und eine neue Radwegführung. Die Randsteine werden bei Fußgängerüberwegen auf 3 cm und bei Radwegen auf 0 cm Anschlag abgesenkt. An den Bushaltestellen werden die Randsteine wegen der Barrierefreiheit auf 16 bzw. 20 cm erhöht und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
 
In der Gebersdorfer Straße sind zwischen der Rangau- und der Kuglerstraße kaum Einrichtungen für die Ableitung des Oberflächenwassers vorhanden. Das Regenwasser wird derzeit überwiegend abgeleitet und versickert. Im oben genannten Ausbaubereich werden neue Regeneinlässe gesetzt und an den neu zu verlegenden Straßenentwässerungskanal angeschlossen. Die Anbindung erfolgt an den nordöstlich gelegenen, vorhandenen Mischwasserkanal von SUN.
 
Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge des Straßenbaus errichtet. Im Kreuzungsbereich Felsenstraße/Wörnitzstraße wird eine neue Lichtsignalanlage errichtet, die vorhandene Lichtsignalanlage vor Haus Nr. 67 wird ebenso wie die an der Kreuzung Appoldstraße /Rangaustraße im Zuge des Straßenumbaus erneuert.
 
Durch den Umbau der Straße wird die Rodung einer alten Eiche und von zwei weiteren Bestandsbäumen erforderlich. Als Ersatz für entfallende Bäume werden 3 Baumpflanzungen eingeplant. Die Baumstandorte sind im Bereich eines städt. Grundstücks möglich, das derzeit durch einen Autohändler genutzt wird. Zwei weitere geplante Standorte südlich der Gebersdorfer Straße sind nur vorbehaltlich der Spartenlage möglich.
 
Bauzeit/Baudurchführung
Der Umbau der Gebersdorfer Straße erfolgt voraussichtlich von März 2023 bis Juli 2024 in mehreren Bauphasen.
 
Die Verlegung des Regenwasserkanals zwischen Rangau- und Kuglerstraße erfolgt unter Vollsperrung des entsprechenden Straßenabschnittes. Weitere Vollsperrungen sind für den Asphalteinbau in den Kreuzungsbereichen und für den Ausbau der Fahrbahn zwischen Kugler- und Wörnitzstraße geplant. Außerhalb der voll gesperrten Straßenabschnitte ist mindestens Einbahnverkehr möglich.
 
Der Fußgängerlängsverkehr wird während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten, die Zufahrt für Anlieger und die Andienung der Märkte ist während der gesamten Zeit weitestgehend möglich.
 
Die VAG-Linien 67/69 werden während der Vollsperrungen über die Dombühler- und Wörnitzstraße umgeleitet.
 
Baukosten, Finanzierung und Mittelbedarf
Die Gesamtbaukosten für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen betragen nach dem derzeitigen Projektstand 5.038.000 €.
 
Für das Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Förderung nach dem GVFG bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Die grundsätzliche Förderfähigkeit und eine Programmaufnahme für 2022 wurden mit Schreiben vom 18.02.2022 durch die Regierung bestätigt. Die Vorlage des entscheidungsreifen Zuwendungsantrags (d. h. Ausschreibungsergebnis vorhanden) muss bis 01.10.2022 erfolgt sein.