Bau – und Vergabeausschuß 30.04.2019: U-Bahnhof Gebersdorf – 2. Aufzug am westlichen Bahnsteigende
 
Mit Antrag vom 20.02.2019 forderte die SPD-Stadtratsfraktion (Anmerkung: unsere bisherige Stadträtin Katja Strohhacker) den Bau eines zweiten Aufzugs am westlichen Bahnsteigende des U-Bahnhofs Gebersdorf und begründet dies mit der unzureichenden Umsteigesituation für mobilitätseingeschränkte Menschen.
 
Im Zuge des Planfeststellungsverfahren für den U-Bahnbauabschnitt BA 2.2 Gebersdorf - Kleinreuth bei Schweinau wurden für die Erschließung und Zugänglichkeit des künftigen U-Bahnhofs Gebersdorf und des Busbahnhofs verschiedene Varianten untersucht.
 
Letztendlich wurden eine Festtreppe am westlichen Ende des U-Bahnsteigs und eine Festtreppe, eine Fahrtreppe und ein Aufzugs am östlichen Ende des U-Bahnsteigs planfestgestellt. Dieser Planung stimmten die Träger öffentlicher Belange zu, unter anderem auch der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB). Ein zweiter Aufzug am Westende des Bahnsteigs ist nicht förderfähig, da grundsätzlich nur ein Aufzug pro Bahnhof berücksichtigt werden kann.
 
Der westliche U-Bahnaufgang des U-Bahnhofs Gebersdorf wurde deshalb so konzipiert, dass eine spätere Nachrüstung eines zweiten Aufzugs möglich ist. Diese sollte erst bei Bedarf durchgeführt werden. Die Option kann allerdings auch bereits im Zuge des aktuellen Neubaus des U-Bahnhofs umgesetzt werden, wenn die Finanzierung förderunschädlich ausschließlich über städtische Eigenmittel erfolgt.
Genehmigungsrechtlich stellt die Ergänzung/Nachrüstung aus Sicht des U-Bahnbauamtes eine unwesentliche Änderung der Planung dar, so dass nach aktueller Einschätzung weder ein erneutes Planfeststellungs- noch ein Plangenehmigungsverfahren notwendig wird.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aufzug am westlichen Bahnsteigende des U-Bahnhofs Gebersdorf im Zuge der Baumaßnahme zu errichten und diese Veränderung gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss mit der Regierung von Mittelfranken abzustimmen.
 
Die Finanzierung soll ausschließlich aus Eigenmitteln erfolgen.
 

Verkehrsausschuß 27.06.2019: Radschnellverbindung Nürnberg – Oberasbach/Zirndorf/Stein

Der Verkehrsausschuss hat bereits am 28.09.2017 die weitere Planung zur Umsetzung eines Radschnellverbindungsnetzes einstimmig beschlossen. Neben den konkreten Planungen für die Radschnellwegverbindung Nürnberg-Erlangen, die derzeit in enger Abstimmung mit den Planungen für die Stadtumlandbahn (StUB) geplant wird, sollen die Planungen für eine zweite Radschnellverbindung Nürnberg - Oberasbach/Zirndorf/Stein begonnen werden. Darauf haben sich nunmehr die Projektpartner der Gebietskörperschaften sowie das Staatliche Bauamt Nürnberg verständigt.
 
Ergänzend zu der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Trasse über die ehemalige Bibertbahn von Zirndorf über Oberasbach in Richtung Gebersdorf mit Anschluss an den Südwestpark soll eine weitere Route mit qualitativ hochwertigen Radverkehrsanlagen entlang der Rothenburger Straße geschaffen werden, die möglichst parallel zur U-Bahnlinie 3 verläuft und Pendlern eine direkte und schnelle Verbindung von Zirndorf in Richtung Nürnberg bietet. In Teilabschnitten bestehen schon Radverkehrsanlagen in der Rothenburger Straße, die aufgewertet werden sollen. Die neue Rothenburger Straße auf der Höhe Tiefes Feld bekommt neue Radwege. Der Lückenschluss zwischen Wredestraße und Wallensteinstraße wird derzeit geplant und soll in diesem Jahr noch zum Beschluss vorgelegt werden.
 
Die Verwaltung wird beauftragt die Radschnellverbindung zwischen Zirndorf und Nürnberg mit hoher Priorität zu planen. Zusätzlich zur Trasse gemäß Machbarkeitsstudie über die alte Bibertbahn in Richtung Südwestpark mit Anschluss der Stadt Stein, wird die Trasse entlang der Rothenburger Straße zwischen Stadtgrenze und Kreuzung Frankenschnellweg geplant. Die Trasse soll möglichst dem Standard der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen (Radschnellweg bzw. Radhauptverbindung) entsprechen.
 
Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Nürnberg (siehe auch dort)