Einführung des Wassercents in Bayern

Zum 1. Juli 2026 wird der Wassercent in Bayern erstmals erhoben. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu am heutigen Dienstag, 9. Juni 2026, in München: „Der Wassercent ist ein Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern. Er gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert. Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Ziel ist ein unbürokratischer Wassercent mit einfacher Struktur. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.“

Weiter heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung der Stadt Nürnberg „Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen,
sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt“.

Handlungsbedarf dürfte somit nur für Wassernutzer bestehen, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, wobei auch hierfür relativ hohe Freibeträge bestehen (5.000 Kubikmeter im Jahr bzw. 2.500 Kubikmeter im ersten Erhebungszeitraum – also dem 2. Halbjahr 2026). Betroffene Wassernutzer i.S. dieser neuen Gesetzgebung sind somit öffentliche Wasserversorger, private Entnehmer (über den vorgenannten Freigrenzen) und die Industrie.

Hier noch die vollständige Pressemitteilung der Stadt Nürnberg:

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