Brachfläche Ecke Hügelstraße – Aischweg

Mehrfach erhielten wir Anfragen, warum die bisherige Brachfläche an der Ecke Hügelstraße – Aischweg nun geteert und mit Bauzäunen umstellt wurde. Wir haben diese Anfrage an die Stadt Nürnberg adressiert und hierzu seitens Stadt Nürnberg bzw. der N-ERGIE folgende Rückmeldungen erhalten:

„Zusammen mit der N-ERGIE setzen wir derzeit viele Projekte im Stadtgebiet um, damit unsere Stadt klimafreundlicher wird. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau der Fernwärmeversorgung oder auch der Austausch von in die Jahre gekommener Strom- und Wasserleitungen. Aktuell gibt es rund um die Fläche zwischen Aischweg und Hügelstraße mehrere naheliegende Baustandorte der N-ERGIE.

Für solche großen Bauvorhaben benötigt die N-ERGIE geeignete Lagerflächen. Leider ist es am freien Immobilienmarkt nicht immer oder nur zu utopischen Preisen möglich für die geplante Nutzung geeignete Flächen zu finden. Die von Ihnen angefragte Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Nürnberg und wurde in den letzten Jahren immer wieder zum Wildparken von Autos oder zum Abstellen von Anhängern genutzt.

Auf der Fläche wird der bei den Bauarbeiten anfallende Bodenaushub zu sogenanntem Flüssigboden aufbereitet. Dieser wird anschließend wieder auf den Baustellen der N-ERGIE als Verfüllmaterial eingesetzt.

Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass der vorhandene Boden nicht als Abfall entsorgt werden muss. Stattdessen wird er aufbereitet und direkt wiederverwendet. Dadurch werden natürliche Ressourcen geschont, Abfall vermieden und der Bedarf an neuem Verfüllmaterial deutlich reduziert.

Zudem trägt die baustellennahe Aufbereitung dazu bei, die Zahl der Lkw-Fahrten erheblich zu verringern. Ohne diese Fläche müsste der gesamte Bodenaushub zunächst zu einer Entsorgungsanlage transportiert und anschließend neues Material zur Baustelle geliefert werden.

Durch die Herstellung von Flüssigboden in unmittelbarer Nähe können Transportwege, Verkehrsbelastung und CO₂-Emissionen deutlich reduziert werden.

Die Fläche dient ausschließlich der zeitlich begrenzten Aufbereitung des bei den Bauarbeiten anfallenden Bodens. Es handelt sich weder um eine Deponie noch um eine dauerhafte Lagerfläche.“


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