Es ist zwischenzeitlich fast schon eine „liebgewordene Gewohnheit“, die uns das Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg ermöglicht. Vom 14.09. bis 09.11.2021 wurde vom Verkehrsplanungsamt wieder ein städtisches Geschwindigkeitsdisplay vor der Grundschule in Gebersdorf in der Gebersdorfer Straße in Fahrtrichtung Stein aufgestellt. Wegen technischer Defekte gab es zwar Unterbrechungen, aber die Messergebnisse konnten dennoch ausgelesen werden.
 
Auch in diesem Jahr gab uns das Verkehrsplanungsamt wieder Auskunft über die Auswertung der Display – Geschwindigkeitsmessungen in der Gebersdorfer Straße:
 
„Maßgeblich für die Vergleichbarkeit ist der Wert V85. Die V85 ist die Geschwindigkeit, die 85 % der Kraftfahrer nicht überschritten haben. Der Wert lag im oben genannten Zeitraum bei 37 km/h. Anders als bei Messungen der Polizei oder des Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung, findet bei den Geschwindigkeitsdisplays keine Bereinigung der Werte stattfindet (bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h abzüglich 3 km/h).
 
Der Durchschnitt der V85 Werte aller Einsätze bei Tempo 30 im Stadtgebiet Nürnberg liegt seit 2012 bei 34 km/h. Dass dieser in der Gebersdorfer Straße etwas höher liegt, liegt daran, dass die Gebersdorfer Straße eine Hauptverkehrsstraße mit überörtliche Bedeutung ist. Dort fahren ca. 12.000 Kfz/Tag. Im Gegensatz zu Tempo 30-Zonen gibt es hier keine Einengungen, z.B. durch geparkte Fahrzeuge und die Akzeptanz von Tempo 30 aufgrund des Straßencha-rakters ist etwas geringer.
 
Betrachtet man die Hauptverkehrsstraßen mit Tempo-30-Strecken, wie z.B. Gebersdorfer Straße, Laufamholzstraße oder Fischbacher Hauptstraße, isoliert, fällt auf, dass die V85 bei 36 – 38 km/h, dort generell etwas höher liegt. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich in der Gebersdorfer Straße nichts geändert. Der Wert V85 lag schon in den Vorjahren zwi-schen 36 und 38 km/h: insgesamt ein befriedigendes Ergebnis.
 
Seit 2010 gilt vor der Gebersdorfer Grundschule Tempo 30 für eine höhere Verkehrssicherheit. Damals wurden bei 28 Schulen an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30-Streckenbegrenzungen eingerichtet. Die Stadt Nürnberg betrat damit Neuland und bekam 2011 Recht vor dem Verwaltungsgericht. Fünf Jahre später (2016) wurde Tempo 30 vor Schulen in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und damit eine bundesweite Gesetzesgrundlage für Tempo 30 vor besonders schützenswerten Einrichtungen geschaffen. Durch die vorgenommene Neufassung des § 45 Abs. 9 StVO wurde die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs abgesenkt.“
 
Der Bürgerverein Gebersdorf dankt dem Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg für die nunmehr schon einige Jahre andauernde Unterstützung zur Sicherung der Gebersdorfer Straße für die Schul- und Kindergartenkinder und hofft auf ein nächstes Mal, dann auch auf eine störungsfreie Messstelle.