. . . Unverändert ist der Ausbau und somit die ursprünglich vorgesehene Totalsanierung der Gebersdorfer Straße mit der Anlage von Radstreifen weiterhin für 2021 vorgesehen. So hatten wir in unserem Bericht „Umbau Gebersdorfer Straße – 2. Teil: Fortsetzung folgt“ vom Februar dieses Jahres noch tituliert.
 
 
Umbau der Gebersdorfer Straße (zwischen Rangau- und FelsenstraßeQuelle: Architekt Claus Hirche im Auftrag des Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg

Doch wie uns die Stadt Nürnberg / SÖR nunmehr aktuell informierte, kann dieser ursprünglich geplante Termin nicht gehalten werden. Aufgrund der Novellierung des Kommunalen Abgabengesetzes können – die Anlieger danken hierfür sicher - für Maßnahmen ab April 2021 keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Die Stadt Nürnberg ist daher bemüht, Zuschüsse vom Freistaat Bayern für den Ausbau der Gebersdorfer Straße zu erhalten. Dies kann jedoch, wie sich im Rahmen von Vorbereitungsgesprächen mit der Regierung von Mittelfranken konkretisierte, für Zuwendungsanträge ohne Erhebung von Erschließungsbeiträgen erst ab dem 01.04.2021 erfolgen.
 
„Dies bedeutet“ – so die Information von SÖR – „in der Konsequenz, dass mit dem Ausbau der Gebersdorfer Straße erst im Jahr 2022 begonnen werden kann, sofern die Maßnahme ins Förderprogramm des Landes aufgenommen wird. Wir bedauern, dass wir die Maßnahme nicht wie geplant 2021 beginnen können, bitten jedoch um Verständnis für das weitere Vorgehen.“
 
Auch wenn die nochmalige Verschiebung des endgültigen Ausbaus der Gebersdorfer Straße sicher bedauerlich ist, ein Trost ist, dass durch die zwischenzeitlich durchgeführte „Reparatur“ dieser für die Überbrückungszeit zumindest akzeptable Straßenverhältnisse gewährleistet sind.