Wie wir in unserer Homepage und auch im Blättla mit verschiedenen Beiträgen bereits informierten, hatte die Stadt Nürnberg / Umweltamt beginnend ab April für das Jahr 2020 eine Allgemeinverfügung zum Mitführen von Hunden auf den Gebersdorfer Wiesen (nahe Brünnla) während der Schafbeweidungszeit erlassen, die anschließend auch auf das Jahr 2021 ausgedehnt wurde.
 
Diese Allgemeinverfügung reglementierte das Auslaufen von Hunden auf den Gebersdorfer Wiesen. Hintergrund war, dass es in der Vergangenheit mehrmals zu störenden Zwischenfällen bzgl. der landschaftspflegerischen Maßnahme der Schafbeweidung auf den fachlich hochwertigen Wiesen kam und diese Störungen verhindert werden sollten.
 
Nachdem diese Regelung überwiegend Verständnis und Akzeptanz gefunden hatte und somit auch zu einer Verbesserung der Situation beitrug, wurde diese Allgemeinverfügung zur Reglementierung von Hunden auf den Gebersdorfer Wiesen nunmehr auch für das Jahr 2022 verlängert. Die Verfügung wurde mit Amtsblatt vom 22.12.2021 bekannt gemacht, mithin gelten die bestehenden Regelungen für die Haltung von Hunden auf den Wiesen wie gewohnt fort.
 
Auszug aus der A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G:
1. Während der Schafbeweidungszeit ist es auf der Fläche der Gebersdorfer Wiesen . . . verboten, Hunde mitzuführen und sicherzustellen, dass Hunde sich nicht dorthin begeben. Schafbeweidungszeit ist die Zeit, in der sich Schafe auf den Wiesen befinden.
 
Die Regelungen sollen nun im Laufe des ersten Halbjahres 2022 - wie bereits Mitte des Jahres mit uns abgestimmt - in einen dauerhaft bestehenden Verordnungstext überführt werden. Wie uns das Umweltamt aktuell bestätigte, werden wir im Rahmen des Erlassverfahrens erneut beteiligt. Wir werden zu gegebener Zeit wieder berichten.