Schafbeweidung
Fotos: Roman Wenzel
 
Bereits im letzten Jahr hatten wir im Blättla II/2020 und in unserer Homepage über die zeitlich begrenzte Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg zum Mitführen von Hunden während der Schafbeweidung berichtet.
 
 
Im Mai dieses Jahres trafen sich nunmehr Vertreter*innen der Unteren Naturschutzbehörde, die örtliche Schäferin sowie Vorsitzender / stellvertretende Vorsitzende des Bürgervereins zu einer „Bestandsaufnahme“ der Auswirkungen dieser Allgemeinverfügung. In der Besprechung vor Ort war man sich weitestgehend einig, dass diese Regelung überwiegend Verständnis und Akzeptanz gefunden habe und somit auch zu einer Verbesserung der Situation geführt hat. Einer Verbesserung, die aber auch noch Potential zu einer Steigerung habe.
 
Gebersdorfer WiesenIst deshalb eine durchaus mögliche „Verschärfung“ der Allgemeinverfügung notwendig? Diesbezüglich war man sich aber einig, dass aufgrund der bisher erzielten Fortschritte sowie der vorgesehenen kontinuierlich fortzusetzenden Aufklärungsarbeit dies gegenwärtig nicht notwendig sei.
 
Die Stadt Nürnberg setzte diese Erfahrung nunmehr am 16. Juni mit dem einstimmig gefassten Beschluss des Umweltausschusses zur „Einleitung eines Verordnungserlassverfahrens zur Reglementierung der Hundehaltung während der Zeiten der Beweidung auf den Gebersdorfer Wiesen“ um:
 
„Darstellung Sachverhalt (kurz):
Die Gebersdorfer Wiesen werden seit fast 10 Jahren aus Gründen der Landschaftspflege zur ökologischen Entwicklung durch eine Schafherde beweidet. Hierbei kam es immer wieder zu Konflikten zwischen den Hunden der Freizeitnutzer und dem Hütehund sowie der Schafherde. Bei einigen Zwischenfällen kam es zur Verletzung von Hunden und Schafen. Zur weiteren Ermöglichung der Schafbeweidung wurde seit 2020 ein Hundeverbot während der Beweidung per Einzelanordnungen auf den Wiesen verfügt. Es hat sich gezeigt, dass das Hundeverbot positive Auswirkungen auf die Durchführung der Beweidung hat und auf Koexistenz der Beweidung auf der einen und Freizeitnutzern auf der anderen Seite förderlich ist.
Eine solche Reglementierung soll deshalb dauerhaft in einer Verordnung festgesetzt werden.
 
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Verordnungserlassverfahrens zur Reglementierung der Hundehaltung während der Zeiten der Beweidung auf den Gebersdorfer Wiesen.“
 
Wie auch im Rahmen der ausführlichen Vorlage des Umweltausschusses ausgeführt wurde, unterstützt der Bürgerverein Gebersdorf e.V. die Fortführung des Reglements in Form einer Verordnung. Auch der Naturschutzbeirat hat das Vorgehen begrüßt.